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Vererben oder verkaufen – Was ist die beste Entscheidung für ein Zinshaus?
14.04.2020
Vererben oder verkaufen – Was ist die beste Entscheidung für ein Zinshaus?
Sich Gedanken um die Vererbung oder den Verkauf des eigenen Zinshauses zu machen, dafür ist es nie zu früh. Besonders, wenn die Liegenschaft nur eine geringe Rendite abwirft oder an mehrere Personen vererbt werden soll. Worauf gilt es zu achten, was zu bedenken? Die 3SI Immogroup liefert die Antworten auf die häufigsten Fragen.
Das eigene Zinshaus – oft mehr als nur eine Immobilie
Eine stark ausgeprägte emotionale Verbundenheit zur eigenen Liegenschaft ist für die meisten Zinshausbesitzer naturgemäß gegeben. Denn oft sind mit ihr zahlreiche besondere Geschichten und Erinnerungen verbunden. Auch wenn sich die Immobilie seit Generationen im Besitz der Familie befindet, fällt der Gedanke an einen Verkauf oftmals schwer. Eine Vererbung an die eigenen Nachkommen ist daher oft wünschenswert.
Zinshausbesitzer stehen spätestens zu diesem Zeitpunkt vor der Situation, so rational wie möglich zu überlegen, ob das Vererben der Immobilie selbst oder der Verkauf – mit darauffolgender Aufteilung des Erlöses an die potentiellen Erben – die für sie (langfristig) sinnvollere Entscheidung ist.
Streit und Konfliktsituationen zwischen den Erben
Vor bereits über 200 Jahren hat der Schweizer Religionsphilosoph Lavater erkannt, dass das Thema Erbschaft und Erbgemeinschaft ungemein viel Konfliktpotential birgt: „Sage nicht, du kennst einen Menschen, bevor du nicht ein Erbe mit ihm geteilt hast.“ Besonders das Vererben von Immobilien ist davon stark betroffen.
Warum? Immobilien lassen sich schlichtweg nicht so einfach teilen. Es entstehen neue Fragen und Situationen, etwa wenn ein Erbe verkaufen möchte, der andere jedoch nicht. Auch anstehende Renovierungen oder Sanierungen und der damit verbundene Aufwand an Zeit und Geld können zu Streitigkeiten führen. Hinzu kommt auch oft das fehlende Eigenkapital zur Auszahlung anderer Erben, um die Konfliktsituation durch diese Lösungsvariante zu beseitigen.
Wenn eine Erbengemeinschaft anfällig für Konflikte und Streitigkeiten ist oder je mehr Erben es gibt, ist ein Verkauf des Zinshauses zu Lebzeiten des Erblassers gemäß der Erfahrung zumeist die bessere Wahl.
Konfliktmindernde Alternative: Parifizierung
Die Parifizierung eines Zinshauses kann, neben dem Verkauf, ebenfalls eine Lösungsmöglichkeit sein, um einem möglichen Streit zwischen Erben zuvorzukommen. Hierbei wird das Zinshaus in einzelne Anteile aufgeteilt, jeder Erbe erhält einen bestimmten Anteil – und kann eben jenen in Folge wesentlich leichter verkaufen. Gerade wenn man sich als Erblasser darüber im Klaren ist, dass ein Erbe seinen Anteil nicht behalten wird, bietet sie die Parifizierung an.
Zinshäuser: Finanzielle Belastungen & rechtliche Beschränkungen
Ob Alleinerbe oder Anteilseigner: Ein Zinshauserbe kann mitunter zur finanziellen Belastung werden. Denn nicht jeder Erbe kann das nötige Kapital zur Vermietung eines Zinshauses aufbringen. Weiters müssen auch laufende Investitionen für die Erhaltung des Hauses getätigt, sowie notwendige Sanierungen durchgeführt werden. Auch die niedrigen Renditen, bedingt durch das die Mieten deckelnde Mietrecht, können zu einer mitunter großen finanziellen Belastung werden. Hinzukommen auch die steuerlichen Verschlechterungen der letzten Jahre sowie die Neuregelung des Lagezuschlags. Diese führen dazu, dass das Vermieten eines Zinshauses immer weniger rentabel wird. Insgesamt ergeben sich dadurch oft Verlustgeschäfte, welche durch den Verkauf des Zinshauses bereits zu Lebzeiten des Erblassers vermieden werden können.
Für einen Zinshausbesitzer ist es demnach unabdingbar, sich rechtzeitig zu überlegen, welche möglichen Fälle – negative ebenso wie positive – im Erbfall eintreten können und ob ein Verkauf für die potentiellen Erben nicht eine adäquatere Lösung wäre.
Nach dem Zinshausverkauf – was nun?
Nach dem Verkauf eines Zinshauses – idealerweise noch davor – sollte sich der Verkäufer darüber im Klaren sein, wie der nun erlöste Betrag am sinnvollsten angelegt bzw. reinvestiert wird. Hier empfiehlt sich, gerade im Vergleich mit anderen Veranlagungsformen, den durch den Zinshausverkauf gewonnen Erlös wieder in Immobilien zu investieren. Denn gerade Eigentumswohnungen stellen eine solide, wertbeständige und langfristige Anlagemöglichkeit dar, die zusätzlich eine Rendite von bis zu 5 % erbringen können.
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