Wohnen, wo andere Urlaub machen – Seeblick inklusive
Eckdaten
| Adresse | 9210 Pörtschach am Wörther See |
|---|---|
| Zimmer | 3 |
| Nutzungsart | Kauf |
| Zustand | Erstbezug |
| Objektnummer | 21803 |
Kosten
| Kaufpreis | € 600.000,00 |
|---|---|
| Grundbucheintrag | 1,10 % |
| Grunderwerbsteuer | 3,50 % |
| Provision | 3% des Kaufpreises zzgl. 20% USt. |
Flächen
| Wohnfläche | 92 m² |
|---|---|
| Terrassenfläche | 32 m² |
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Objektbeschreibung
Zum Verkauf gelangt eine attraktive Seeblickwohnung mit Freizeitwohnsitzwidmung, die sowohl als Zweitwohnsitz als auch zur Erholung genutzt werden kann.
Die Wohnung verfügt über eine Wohnfläche von ca. 92 m² und bietet eine durchdachte Raumaufteilung mit zwei Schlafzimmern sowie zwei Bädern. Der großzügige Wohnbereich wird durch eine Seeblickterrasse mit ca. 32 m² ergänzt und eröffnet einen angenehmen Blick auf den See.
Ein Pool- und Fitnessbereich steht den Bewohnern zur Verfügung. KFZ-Stellplätze sind vorhanden. Zudem befinden sich Freibäder in unmittelbarer Nähe, was den Freizeitwert zusätzlich erhöht.
Eckdaten & Highlights
- Seeblickwohnung
- Freizeitwohnsitzwidmung
- Wohnfläche ca. 92 m²
- Seeblickterrasse ca. 32 m²
- 2 Schlafzimmer
- 2 Bäder
- Pool & Fitness
- KFZ-Stellplätze
- Freibäder in unmittelbarer Nähe
Nebenkosten
Der guten Ordnung halber halten wir fest, dass, sofern im Angebot nicht anders vermerkt, bei erfolgreichem Abschlussfall eine Provision anfällt, die den in der Immobilienmaklerverordnung BGBI. 262 und 297/1996 festgelegten Sätzen entspricht – das sind 3 % des Kaufpreises zzgl. 20 % USt. Diese Provisionspflicht besteht auch dann, wenn Sie die Ihnen überlassenen Informationen an Dritte weitergeben. Letztlich weisen wir darauf hin, dass wir als Doppelmakler tätig sind und ein familiäres/wirtschaftliches Naheverhältnis zwischen der 3SI Makler GmbH und der Verkäuferin besteht.
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
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Provisionshinweis: Der guten Ordnung halber halten wir fest, dass bei einem erfolgreichen Geschäftsabschluss eine Provisionszahlung an die 3SI Makler GmbH in der zuvor ausgewiesenen Höhe zu entrichten ist. Die Höhe der Provision entspricht den Bestimmungen der geltenden Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler. Diese Provisionspflicht besteht auch dann, wenn Sie die Ihnen überlassenen Informationen an Dritte weitergeben. Letztlich weisen wir darauf hin, dass wir als Doppelmakler tätig sind und ein familiäres/wirtschaftliches Naheverhältnis zwischen der 3SI Makler GmbH und der Verkäuferin besteht.