Projektiertes Bauträgergrundstück in der beliebten und exklusiven Hinterbrühl für eine Reihenhausanlage
Eckdaten
Adresse | Weissenbacher Straße - 2393 Sparbach |
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Nutzungsart | Kauf |
Objektnummer | 17578 |
Kosten
Kaufpreis | € 1.480.000,00 |
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Grundbucheintrag | 1,10 % |
Grunderwerbsteuer | 3,50 % |
Provision | 53.280,00 € inkl. 20% USt. |
Flächen
Wohnfläche | 1.236,3 m² |
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Grundfläche | 2.729 m² |
Nutzfläche | 1.684 m² |
Terrassenfläche | 447 m² |
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Objektbeschreibung
Projekt
Zum Verkauf gelangt ein Reihenhaus-Projekt für zwei Gebäudeblöcke mit gesamt acht Reihenhäusern in exklusiver Wohnlage der Hinterbrühl.
Das Grundstück besteht aus ca. 2.729 m² Bauland. Laut Flächenwidmungs- und Bebauungsplan sollte das Grundstück zu 20 % in offener Bauweise mit einer Höhe von hangseitig 5,50 und talseitig 6,50 Meter bebaubar sein.
Laut vorliegender, unverbindlicher Studie kann man eine Wohnnutzfläche von ca. 1.236,30 m², Terrassenflächen von ca. 446,52 m² und Gärten von ca. 809,16 m² herstellen. Geplant wären somit 2 Bauteile mit jeweils 4 Einheiten, die Stellplätze befinden sich entlang der Zufahrtsstraße auf dem Grundstück. Die Reihenhäuser besitzen eine durchschnittliche Wohnfläche von ca. 155 m² zzgl. Garten- & Terrassenflächen.
Eine detaillierte Projektstudie kann auf Anfrage gerne zugesandt werden.
Lage
Die Marktgemeinde Hinterbrühl im Bezirk Mödling vereint die Orte Hinterbrühl, Sparbach, Wassergspreng und Weissenbach bei Mödling. Sie liegt eingebettet in der lieblichen Wienerwald-Landschaft. Weltbekannt ist Hinterbrühl nicht nur als Kurort und SOS Kinderdorf-Standort, sondern auch wegen Sehenswürdigkeiten wie der Seegrotte,dem Naturpark Sparbach und der Höldrichsmühle.
Mit der Buslinie 264 erreichen Sie den Bahnhof Mödling in ca. 20 Minuten. Die Auffahrt Hinterbrühl zur Außenringautobahn erreichen Sie in ca. zwei Fahrminuten.
Nebenkosten
Der guten Ordnung halber halten wir fest, dass, sofern im Angebot nicht anders vermerkt, bei erfolgreichem Abschlussfall eine Provision anfällt, die den in der Immobilienmaklerverordnung BGBI. 262 und 297/1996 festgelegten Sätzen entspricht – das sind 3 % des Kaufpreises zzgl. 20 % USt. Diese Provisionspflicht besteht auch dann, wenn Sie die Ihnen überlassenen Informationen an Dritte weitergeben. Es besteht ein wirtschaftliches Naheverhältnis zum Verkäufer.
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