Gepflegte 2-Zimmer Neubauwohnung nähe Karlsplatz und Naschmarkt
Eckdaten
Adresse | Große Neugasse - 1040 Wien |
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Stiege | 2 |
Etage | 1. Obergeschoß |
Zimmer | 2,5 |
Nutzungsart | Kauf |
Zustand | Gepflegt |
Objektnummer | 17801 |
Kosten
Kaufpreis | € 349.000,00 |
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Grundbucheintrag | 1,10 % |
Grunderwerbsteuer | 3,50 % |
Flächen
Wohnfläche | 53,28 m² |
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Nutzfläche | 53,28 m² |
Ausstattung
- Dusche
- Bad mit Fenster
- Einbauküche
- Fliesen
- Parkett
- Etagenheizung
- Gas
- Personenaufzug
- Vollmöbliert
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Objektbeschreibung
Wohnung
Zum Verkauf gelangt diese schöne 2-Zimmerwohnung welche sich im 1. Obergeschoß (mit Aufzug) befindet.
Die Wohnung verfügt über knapp 53 m² Wohnfläche.
Die Wohnung teilt sich wie folgt auf:
- Vorraum
- Einbauküche
- Wohnzimmer (Innhoflage)
- Schlafzimmer
- Badezimmer mit Dusche und WC
Ausstattung
Die Wohnung ist in einem sehr guten Zustand und verfügt über:
- Innenjalousien
- Parkettböden
- Voll ausgestattete weiße Einbauküche
Das Haus verfügt über:
- Fahrrad- und Kinderwagenabstellraum
- Müllraum
- Aufzug
Der Wohnung ist ein Kellerabteil zugeordnet.
Lage
In einem der schönsten Teile des 4. Bezirks, zwischen der Margaretenstraße und Wiedner Hauptstraße, zur Wiener Innenstadt. Der Karlplatz, der Naschmarkt und die Wiener Ringstraße sind fußläufig erreichbar. Den Stephansplatz erreicht man mit der U-Bahn in knapp 10 Minuten.
Öffentliche Verkehrsmittel:
- U-Bahnlinie U1 - "Taubstummengasse"
- Straßenbahn 1, 62
- Buslinie 4A, N71, N62, N66, 59A
Nebenkosten
Der guten Ordnung halber halten wir fest, dass, sofern im Angebot nicht anders vermerkt, bei erfolgreichem Abschlussfall eine Provision anfällt, die den in der Immobilienmaklerverordnung BGBI. 262 und 297/1996 festgelegten Sätzen entspricht – das sind 3 % des Kaufpreises zzgl. 20 % USt. Diese Provisionspflicht besteht auch dann, wenn Sie die Ihnen überlassenen Informationen an Dritte weitergeben. Letztlich weisen wir darauf hin, dass wir als Doppelmakler tätig sind.
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Provisionshinweis: Der guten Ordnung halber halten wir fest, dass bei einem erfolgreichen Geschäftsabschluss eine Provisionszahlung an die 3SI Makler GmbH in der zuvor ausgewiesenen Höhe zu entrichten ist. Die Höhe der Provision entspricht den Bestimmungen der geltenden Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler. Diese Provisionspflicht besteht auch dann, wenn Sie die Ihnen überlassenen Informationen an Dritte weitergeben. Letztlich weisen wir darauf hin, dass wir als Doppelmakler tätig sind und ein familiäres/wirtschaftliches Naheverhältnis zwischen der 3SI Makler GmbH und der Verkäuferin besteht.